Kinder- und Jugendschutz

JUGENDSCHUTZGESETZ

Ziel des deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist es Kinder (bis 14 Jahre) und Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahre) in unterschiedlichen Bereichen der Öffentlichkeit, sowie im Bereich von Medien vor schädlichen Einflüssen zu schützen.

Hier finden Sie weitere Infos in der BROSCHÜRE "Jugendschutz - verständlich erklärt."

Weiterbildungsangebote des Paritätischen Bildungswerks 2026 zum Thema Kinder- und Jugendschutz finden Sie Hier.

Informationen und Handreichungen

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Auswahl von Informationen und Unterlagen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

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Allgemeine Tipps aus der Praxis (KMS)

Wie funktioniert ein Bündnis? Wie erreiche ich Kinder und Jugendliche? Was fördert die Qualität von „Kultur macht stark“-Projekten?

Hier gibt es Tipps aus der Praxis für die Praxis.




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